Gastaufnahmevertrag
Auch die Buchungsbedingungen bei Privatvermietern und bei Urlaub in Ferienwohnungen werden nach den Regeln des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA behandelt:
Sehr geehrter Gast, die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Ferienwohnung Leibersberg in Riegsee.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Richtsätze: 10% bei einer Ferienwohnung bzw. Ferienhaus. Daraus ergibt sich ein zu zahlender Betrag von 90 % der vereinbarten Summe. Fällig, sofern die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden konnte.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen.
7. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 14:00 Uhr und endet am Abreisetag um 09:30 Uhr.
8. Als Mieter sind Sie für unser Ferienobjekt und die Einrichtung verantwortlich. Bitte behandeln Sie es deshalb pfleglich. Alle durch Sie oder Ihre Mitbewohner verursachten Schäden bitten wir zu ersetzen.
9. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Gastgebers.
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